- 1044 - 1260. Mai 8. 8 id. Maji. Heinrich und Wladislaus, Herzöge von Schlesien, Urkunden, dass, nachdem der Untertruchsess Graf Ulrich und der Unterkämmerer Graf Lorenz mit den Mönchen des Sandstiftes eine Liquidation des dem Stifte durch die Herzöge zugefügten Schadens in der Weise bewirkt hätten, dass sie das auf den Stiftsgütern Jarossov (Jarischau) und Potscukov (Puschkau) 2 Jahr hindurch weggenommene Getreide (107 Malter) im ersten Jahre zu 80 und im zweiten zu 30 Mk., die 400 Scheffel, welche der Aussteller Bruder Herz. Konrad auf deren Veranlassung in Cridliniz (Kreidel) an sich genommen, zu 16, die Kelche (vgl. o. No. 1029) zu 14, ein Ritterpferd zu 30, die von dem Heere um den Zobtenberg (circa montem Slezie) verzehrten Schweine zu 12 Mk. gerechnet, sie dem Stifte ihr Gut Chranstawa (Marienkranst) zur Entschädigung verleihen. Z.: Die Grafen Jaxa Kast. von Breslau, Joh. de Wyrbena, Janussius Hofrichter, Joh. Serucha, Desprin Unterrichter, Dirsizlaus, Dotzko Unterschenk, ferner die schon erwähnten Ulrich und Lorenz, dann die Gebr. Everhard und Symon, Imbrammus, ausgef. durch den Hofnotar Otto. Or., dessen 2 S. verl., P.-A. Sandst. 10. Die Chron. abb. b. M. bei Stenzel Ss. r. S. II. 175 führt die Urk. z. J. 1268 an, welche chronolog. Bezeichnung das Orig. wohl zulassen würde (Millesimo ducentesimo sexagesimo octavo idus Maji) da idus für idibus häufig vorkommt, doch hat Glatzel in seinen Vorstudien zur Reg.-Gesch. Heinrichs IV. S. 29 schon darauf aufmerksam gemacht, dass i. J. 1268 Heinrich III., an den doch hier allein gedacht werden könnte, schon todt war (vgl. Zeitschr. VI. 360). Dass das, was neuerdings Luchs (schles. Fürstenbilder B. 10, S. 4. Anm. 4) über die frühesten von Heinrich IV. selbstständig ausgestellten Urkunden anführt, nicht zutrifft, wird weiter unten erwiesen werden. Ganz ebenso verhält es sich mit No. 1045. Im Uebrigen vergleiche zu dieser Urkunde noch o. No. 1029. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |